B
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1 , A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg , die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.)
Voraussetzungen:
Mindestalter 18
(17 Jahre beim begleiteten Fahren)
Theorie…
- 12 Grundstoff
- 2 Klassenspezifischer Unterricht
als Erweiterung…
- 6 Grundstoff
- 2 Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung…
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
B197
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Voraussetzungen:
Mindestalter 18
(17 Jahre beim begleiteten Fahren)
Übungsstunden:
- mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
- Eine Testfahrt von 15 Minuten mit einem Fahrlehrer
Praktische Ausbildung…
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Theorie…
- 12 Grundstoff
- 2 Klassenspezifischer Unterricht
als Erweiterung…
- 6 Grundstoff
- 2 Klassenspezifischer Unterricht
BE
Kombination aus B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen:
Führerschein der Klasse B
keine theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung…
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge und
dreirädrige Kleinkrafträder leichte sowie
vierrädrige Kraftfahrzeuge mit jeweils maximal 45 km/h.
Voraussetzungen:
Mindestalter 15 Jahre
Theorie…
- 12 Grundstoff
- 2 Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden nach Bedarf
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt
Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre
Theorie…
- 12 Grundstoff
- 4 Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung…
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
A2
Krafträder auch mit Beiwagen mit (a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
(b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die von einem Kraftrad mit einer Leistung von unter 70 kW abgeleitet wird.
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Theorie…
- 12 Grundstoff
- 2 Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung…
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung verändert sich die Anzahl der Theorie/ besonderen Ausbildungsfahrten.
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Voraussetzungen:
Mindestalter 24 Jahre bei Schlüsselzahl 80 > 21 Jahre
Theorie…
- 12 Grundstoff
- 4 Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung…
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung verändert sich die Anzahl der Theorie/ besonderen Ausbildungsfahrten.
B196
Die Klasse B mit dieser Schlüsselzahl ist keine eigene Führerscheinklasse, lediglich eine Erweiterung der Klasse B und berechtigt Fahrzeuge der Klasse A1 zu fahren.
Eine Aufstiegsprüfung zur Klasse A2 nach 2 Jahren ist nicht möglich.
Die Gültigkeit ist nur auf Deutschland beschränkt.
Voraussetzungen:
Mindestalter 25
Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Theorie…
- 4 Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung…
- 10 Unterrichtseinheiten unter Einbeziehung von Autobahn- und Überlandfahrten